transdisziplinäre sicherheitsstrategien für polizei, wohnungsunternehmen
und kommunen
Aus Sicht der Sicherheitskräfte erfolgt die Herangehensweise an die Thematik über den Fokus auf Kriminalität. Ging es der Polizei in der Vergangenheit vornehmlich darum, Straftaten aufzuklären, ergänzte sich das Arbeitsfeld von der Repression zur Prävention. Grundlage der stadt- und sozialräumlichen Kriminalprävention ist ein situativer Ansatz, der in den 1990er Jahren geschaffen wurde (Clarke / Felson 1993). Dabei steht nicht mehr der potenzielle Täter bzw. die Täterin im Vordergrund sondern die Tatgelegenheit selbst. Mit der situativen Kriminalprävention werden eine Reihe von Erklärungen für die Ursachen der Kriminalität gepaart mit konkreten Lösungsansätzen zur Vorbeugung verbunden und stellen ein tragbares Konzept dar, das verhindern soll, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren (Schubert / Spieckermann / Veil 2007). Aufbauend auf der Theorie der Tatgelegenheiten (Felson 2002) und die der rationalen Nutzenmaximierer (Becker 1993) tritt ein Präventionsmodell in den Vordergrund, das auf Plantäter zugeschnitten ist: Täter wollen unbeobachtet sein, unerkannt bleiben und nach der Tat schnell flüchten können. Dementsprechend sind der Tataufwand und das Entdeckungsrisiko einerseits zu erhöhen und der Tatertrag andererseits zu verringern. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Netzwerke und Kriterien zur technischen Sicherung von Gebäuden eingerichtet worden (z. B. das Netzwerk "zuhause sicher"). Aus kriminalpräventiver Perspektive steht jedoch nicht der täterorientierte Blick im Fokus, sondern der Blick richtet sich auf die "Angst erzeugende[n] Signal[e] des städtischen Raumes" (Schubert 2012) und erweitert sich im Laufe der Diskussion von der objektbezogenen Gebäudesicherung über die städtebauliche Situation bis hin zu einer prozessorientierten Umsetzung.
Im Bereich der Wohnungswirtschaft gewann der Aspekt der technischen und sozialen Sicherheit schon weit vor der Reform des Wohnraumförderungsgesetzes 2002 vom sozialen Wohnungsbau hin zur sozialen Wohnraumförderung an Bedeutung. Durch den damit verbundenen Paradigmenwechsel von der quantitativen zur qualitativen Wohnraumversorgung setzten immer mehr Wohnungsunternehmen auf eine Aufwertung ihrer Bestände. Mit dem Bundesprogramm "Soziale Stadt" in den 1990er Jahren hat sich der Blickwinkel im Bereich der Stadtteil- und Quartiersentwicklung auch in Deutschland über die bis dahin zumeist im Mittelpunkt stehenden, baulich-technischen Maßnahmen der "klassischen Sanierung" hin auf soziale Themen erweitert. Seit der vom GdW im Jahre 1998 als Startschuss initiierten Studie der "Überforderten Nachbarschaften" ist dieser Diskurs im vergangenen Jahrzehnt zunehmend auch in die wohnungswirtschaftliche Debatte eingeflossen. Viele Wohnungsunternehmen sehen sich mittlerweile nicht mehr (nur) als Verwalter und Vermieter von Wohnungen, sondern haben über das Wohngebäude hinaus, auch das Wohnumfeld und das Quartier als notwendiges Tätigkeitsfeld entdeckt. In diesem Zusammenhang haben auch soziale Aspekte von Sicherheit für die Unternehmen in unterschiedlichem Umfang an Bedeutung gewonnen. Während die Unternehmen bei der Bearbeitung von technischen Sicherheitsfragen auf Grund ihrer Organisations- und Qualifikationsstruktur im Unternehmen oftmals Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, war und ist die Bearbeitung von sozialen Aspekten des Themas Sicherheit für viele Unternehmen aber oftmals ein eher ungeübtes Tätigkeitsfeld. Insbesondere größere Wohnungsunternehmen, aber auch mittelgroße Genossenschaften haben deshalb häufig ihre Organisation bzw. die Qualifikationsstruktur in den Unternehmen um den Bereich des Sozialmanagements erweitert, um die für die Unternehmen neuen Aufgabenstellungen adäquat bearbeiten zu können. Ansätze und gute Beispiele sind in Studien im Zusammenhang mit Faktoren einer sicheren Nachbarschaft mit Wohnungsneuverbänden untersucht worden (F+B Forschung und Beratung (Hg.) (2006a), F+B Forschung und Beratung (2006b), GdW Informationen 111 (2005)).
Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen als eigenständige Aufgaben wurden erst seit Beginn der 1990er Jahre im kommunalen Kontext thematisiert. „Was dabei an sicherheitsspezifischen und kriminalpräventiven Wirkungen entsteht, wurde jedoch von der kommunalen Praxis über lange Zeit, von wenigen Teilbereichen abgesehen, keineswegs ausdrücklich angestrebt, oft genug nicht einmal als Nebenwirkung der eigentlichen Aufgabenerfüllung zur Kenntnis genommen“ (v. Kodolitsch 2003). Erst seit Beginn der 1990er Jahre haben die Kommunen Sicherheit als Querschnittsaufgabe entdeckt und integrierte Ansätze zum Umgang mit dem Thema entwickelt. Diese werden meist unter dem Leitbegriff „kommunale Kriminalprävention“ zusammengefasst (vgl. DST 2004: 2). Zu den Organisationsformen kommunaler Sicherheitspolitik zählen z.B.:
Zu den neueren Ansätzen zur Verbesserung der urbanen Sicherheit gehören neben den genannten organisatorischen Ansätzen: